Ab sofort können sie über uns Hunde-, Katzen- und Vogelfutter bestellen. Durch diese Kooperation erweitern wir unser Angebot um hochwertige, frische Produkte. Mehr Auswahl, mehr Qualität – für Ihre Tiere.
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Hinweis für unsere Kunden:
Derzeit erhalten wir einige Waren verspätet vom Großhandel, was leider zu Verzögerungen bei der Auslieferung führt.
Wir arbeiten daran, alle Bestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten, und bitten um Ihr Verständnis.
EXCITAL Sauberes Wasser ohne rote Schmieralgen (Cyanobakterien)
Mit Easy-Life Excital können ohne den Einsatz von Antibiotika oder Verbindungen, die Kupfer enthalten, Cyanobakterien entfernt werden.
Cyanobakterien (rote Schmieralgen) treten oft auf, wenn die Temperatur des Wassers gestiegen ist, manchmal auch in Verbindung mit einer hohen organischen Belastung des Wassers oder Verrottung im Bodenmaterial. Excital bekämpft konsequent Cyanobakterien. Es ist einfach und sicher im Gebrauch und unschädlich für Fische oder Korallen.
Wenn der Befall groß ist, ist es ratsam, erst so viel Cyano wie möglich manuell zu entfernen und danach sofort Excital zu verabreichen. Wenn nötig, kann das Produkt einige Tage in Folge gegeben werden, auch in doppelter Dosis.
Wichtig: Aktivkohle entfernen, alle Apparate können eingeschaltet bleiben.
Dosierung:
über 5 Tage lang 10 ml pro 40 Liter täglich.
Sichtbares Ergebnis innerhalb von 10 Tagen
Es dauert einige Tage bis genugend Bakterien aufgebaut sind um die rote Schmieralgen zu verdrängen.
Es kann sein, dass noch eine Behandlung notwendig ist, das ist unschädlich und sicher.
Unproblematisch bei starker Überdosierung!
Unterhalt Zur Erzielung eines nachhaltigen Ergebnisses: wöchentlich 10 ml pro 100 Liter. Sicherheitshinweise:
Bestimmte Verwendung der Mischung: Wasseraufbereitung
Das Gemisch ist nicht gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft.
Kennzeichnungselemente: keine
Sonstige Gefahren:
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) des Europäischen Parlaments in der gültigen Fassung erfüllen.